Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Der EventPics AVV gemäß Art. 28 DSGVO für alle, die mit EventPics Fotos und Videos ihrer Gäste sammeln.

Deutsch (AVV)

EventPics_Auftragsverarbeitungsvertrag_AVV_v1.2_DE.pdf

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English (DPA)

EventPics_Data_Processing_Agreement_DPA_v1.2_EN.pdf

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Muss der AVV unterschrieben werden?

Nein. Der AVV ist Bestandteil unserer Nutzungsbedingungen und wird mit deren Annahme bei der Anmeldung elektronisch abgeschlossen. Die DSGVO lässt diese Form ausdrücklich zu (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). So handhaben es auch Anbieter wie Google, Cloudflare oder Amazon Web Services.

Sie brauchen für Ihre Unterlagen trotzdem ein unterschriebenes Exemplar? Auf der letzten Seite des PDFs können Sie Ihre Firmendaten eintragen und unterschreiben. Legen Sie das Dokument einfach zu Ihren Unterlagen. Eine Rücksendung an uns ist nicht nötig.

Was ist im AVV geregelt?

  • Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung sowie Daten- und Personenkategorien
  • Weisungsrecht, Vertraulichkeit, Meldung von Datenschutzverletzungen und Kontrollrechte
  • Löschung und Rückgabe der Daten
  • Anlage 1: technische und organisatorische Maßnahmen
  • Anlage 2: aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Standort und Garantien

Änderungen an der Liste der Unterauftragsverarbeiter kündigen wir mindestens 14 Tage vorher auf dieser Seite an. Wenn Sie zusätzlich per E-Mail informiert werden möchten, schreiben Sie uns an [email protected].

Versionen

  • v1.2 (September 2026, aktuell): Vertragsschluss ausschließlich mit Annahme der Nutzungsbedingungen bei der Anmeldung
  • v1.1 (September 2026): Deutsch, English. Firmenwortlaut Aigner Software e. U., Vertragsschluss, Weisungen, Kontrollrechte, aktualisierte Unterauftragsverarbeiter und technische Maßnahmen
  • v1.0 (Januar 2026): Deutsch, English

Bei Fragen: [email protected]